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Abschaffung des Eigenmietwerts: Was Immobilienbesitzer jetzt wissen müssen

Am 28. September 2025 haben die Schweizer Stimmberechtigten in einer Volksabstimmung mit 57,7 % Ja-Stimmen die Reform der Wohneigentumsbesteuerung angenommen, darunter die Abschaffung des Eigenmietwerts. In den Kantonen Thurgau, St. Gallen sowie Appenzell Innerrhoden und Ausserrhoden stimmten jeweils über 70 % der Bevölkerung mit „Ja“.
Die Reform bringt grundlegende Änderungen in der steuerlichen Behandlung von selbst genutztem Wohneigentum mit sich.

Hintergrund: Was ist der Eigenmietwert?

Der sogenannte Eigenmietwert ist ein fiktives Einkommen, das Eigentümer für selbst bewohnte Immobilien versteuern müssen. Er sollte den Vorteil ausgleichen, den Eigentümer gegenüber Mietern geniessen, da sie keine Miete bezahlen.
Im Gegenzug durften bisher Schuldzinsen, Unterhaltskosten und Renovationen steuerlich abgezogen werden.

Was wurde beschlossen?

Mit der Abstimmung wurde Folgendes festgelegt:

  • Der Eigenmietwert entfällt künftig vollständig.
    Das gilt für Erst- und Zweitliegenschaften.
  • Es wurde gleichzeitig eine Verfassungsänderung beschlossen, die es den Kantonen erlaubt, eine besondere Liegenschaftssteuer auf überwiegend selbstgenutzten Zweitliegenschaften einzuführen.
  • Die bisher geltenden Abzüge (Unterhalt, Schuldzinsen) werden stark eingeschränkt oder entfallen – hier werden noch konkrete Regelungen erwartet.


Zeitpunkt der Umsetzung – Reform tritt frühestens im Jahr 2028 in Kraft.

Chancen und Herausforderungen

Chancen:

  • Eigentümer müssen künftig kein fiktives Einkommen mehr versteuern
  • Vereinfachung bei der Steuererklärung
  • Mehr Klarheit und Planbarkeit


Herausforderungen
:

  • Wegfall der Abzüge kann insbesondere bei Sanierungen steuerlich ins Gewicht fallen
  • Neue kantonale Liegenschaftssteuern könnten folgen (besonders bei Ferien- und Zweitwohnungen)

Was bedeutet das für Renovationen?

Einige Eigentümer befürchten aktuell eine Art „Last-Minute-Druck“, um noch rasch Renovationen vorzuziehen, bevor Abzüge nicht mehr geltend gemacht werden können.

Unser Tipp:

Unterhalt und Reparaturen sollten dann vorgenommen werden,
wenn sie notwendig sind – nicht nur aus steuerlichen Gründen.

Sorgen Sie für den Werterhalt Ihrer Immobilie, denn:

  • Gut unterhaltene Liegenschaften erzielen höhere Marktwerte
  • Eine gepflegte Immobilie lässt sich leichter vererben oder verkaufen
  • Zukunftsgerichtetes Handeln ist langfristig sinnvoller als kurzfristiges Steuersparen

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