Am 28. September 2025 haben die Schweizer Stimmberechtigten in einer Volksabstimmung mit 57,7 % Ja-Stimmen die Reform der Wohneigentumsbesteuerung angenommen, darunter die Abschaffung des Eigenmietwerts. In den Kantonen Thurgau, St. Gallen sowie Appenzell Innerrhoden und Ausserrhoden stimmten jeweils über 70 % der Bevölkerung mit „Ja“.
Die Reform bringt grundlegende Änderungen in der steuerlichen Behandlung von selbst genutztem Wohneigentum mit sich.
Hintergrund: Was ist der Eigenmietwert?
Der sogenannte Eigenmietwert ist ein fiktives Einkommen, das Eigentümer für selbst bewohnte Immobilien versteuern müssen. Er sollte den Vorteil ausgleichen, den Eigentümer gegenüber Mietern geniessen, da sie keine Miete bezahlen.
Im Gegenzug durften bisher Schuldzinsen, Unterhaltskosten und Renovationen steuerlich abgezogen werden.
Was wurde beschlossen?
Mit der Abstimmung wurde Folgendes festgelegt:
- Der Eigenmietwert entfällt künftig vollständig.
Das gilt für Erst- und Zweitliegenschaften. - Es wurde gleichzeitig eine Verfassungsänderung beschlossen, die es den Kantonen erlaubt, eine besondere Liegenschaftssteuer auf überwiegend selbstgenutzten Zweitliegenschaften einzuführen.
- Die bisher geltenden Abzüge (Unterhalt, Schuldzinsen) werden stark eingeschränkt oder entfallen – hier werden noch konkrete Regelungen erwartet.
Zeitpunkt der Umsetzung – Reform tritt frühestens im Jahr 2028 in Kraft.
Chancen und Herausforderungen
Chancen:
- Eigentümer müssen künftig kein fiktives Einkommen mehr versteuern
- Vereinfachung bei der Steuererklärung
- Mehr Klarheit und Planbarkeit
Herausforderungen:
- Wegfall der Abzüge kann insbesondere bei Sanierungen steuerlich ins Gewicht fallen
- Neue kantonale Liegenschaftssteuern könnten folgen (besonders bei Ferien- und Zweitwohnungen)
Was bedeutet das für Renovationen?
Einige Eigentümer befürchten aktuell eine Art „Last-Minute-Druck“, um noch rasch Renovationen vorzuziehen, bevor Abzüge nicht mehr geltend gemacht werden können.
Unser Tipp:
Unterhalt und Reparaturen sollten dann vorgenommen werden,
wenn sie notwendig sind – nicht nur aus steuerlichen Gründen.
Sorgen Sie für den Werterhalt Ihrer Immobilie, denn:
- Gut unterhaltene Liegenschaften erzielen höhere Marktwerte
- Eine gepflegte Immobilie lässt sich leichter vererben oder verkaufen
- Zukunftsgerichtetes Handeln ist langfristig sinnvoller als kurzfristiges Steuersparen
Tipps für Eigentümer und Eigentümerinnen
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Werterhalt sichern
Auch ohne steuerliche Anreize bleibt die Instandhaltung wichtig. Eine gepflegte Liegenschaft erzielt bessere Verkaufspreise und ist einfacher zu vererben. -
Steuerprognose erstellen lassen
Lassen Sie Ihre persönliche Steuersituation überprüfen, um Überraschungen bei künftigen Abzügen zu vermeiden. -
Finanzierung frühzeitig prüfen
Der Wegfall des Schuldzinsenabzugs könnte die Attraktivität von Hypotheken verändern – jetzt ist ein guter Moment, um Finanzierungen zu überdenken. -
Dokumentation aktuell halten
Gut geführte Unterlagen zu Investitionen, Sanierungen und Unterhalt helfen beim Verkauf oder bei der steuerlichen Einordnung nach der Reform. -
Zweitliegenschaften besonders prüfen
Falls Sie eine überwiegend selbstgenutzte Zweitwohnung besitzen, prüfen Sie, ob eine künftige kantonale Liegenschaftssteuer für Sie relevant wird.
Chancen für Suchende, Käuferinnen und Käufer
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Preisdynamik könnte sich verändern
Mit Wegfall des Eigenmietwerts entfällt für viele Eigentümer eine Belastung – das könnte den Markt entspannen oder stabilisieren. -
Klarere Steuerlage
Für Kaufinteressenten wird der Steuereffekt berechenbarer – das erleichtert die Entscheidung für Wohneigentum. -
Weniger Administration
Eigentum wird steuerlich einfacher – ein Vorteil für Menschen, die bisher vom Eigenmietwert abgeschreckt waren. -
Gezieltere Immobilienwahl
Wer jetzt kauft, kann künftig gezielter planen – z. B. hinsichtlich Zweitwohnsitzregelung, Objektsteuer oder Renovationsaufwand.
Quelle: www.efd.admin.ch und www.bk.admin.ch
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