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Immobilienverkauf mit Vertrag: Welche Lösung ist die richtige?

Ein Immobilienverkauf ist mehr als nur ein Inserat. Damit alle Abläufe klar geregelt sind, empfiehlt sich ein schriftlicher Maklervertrag – bei uns als Vermarktungsauftrag bezeichnet.

Ein solcher Vertrag schafft Vertrauen, Klarheit und Verbindlichkeit – für beide Seiten. Er legt fest, welche Leistungen erbracht werden, wie die Vergütung geregelt ist und welche Rechte und Pflichten für beide Parteien gelten. So lassen sich Missverständnisse vermeiden und ein strukturierter Verkaufsprozess sicherstellen.

Bei BRIMA immobilien ag legen wir grossen Wert darauf, dass der Vertrag zu Ihnen und Ihrer individuellen Situation passt. Denn jede Immobilie ist einzigartig – genauso wie die Bedürfnisse ihrer Eigentümer. Darum bieten wir keine starren Standardlösungen, sondern flexible Vertragsmodelle, die auf Ihr Vorhaben abgestimmt sind.

Wir nehmen uns Zeit, um den Ablauf mit Ihnen zu besprechen, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen bei Bedarf eine unverbindliche Offerte zu erstellen. In allen Varianten arbeiten wir auf Provisionsbasis – fair, transparent und erfolgsabhängig.

Den Immobilienzyklus mit – Schritt für Schritt zum Erfolg – können Sie sich unter der Vermarktung ansehen. In den anderen Blogbeiträgen finden Sie Informationen zum Kennenlerntermin und der Liegenschaftsaufnahme sowie zu der Immobilienbewertung für den Verkauf, sodass Sie die einzelnen Schritte vor dem Vermarktungsauftrag kennenlernen können.

Unsere Vertragsmodelle im Überblick

Sie sind auf der Suche nach der passenden Immobilie? Wir unterstützen Sie gezielt mit einem Suchauftrag – basierend auf Ihren Wünschen und Rahmenbedingungen. Sobald ein passendes Objekt gefunden ist, begleiten wir Sie bis zum Abschluss.

Unser klassisches Modell: Sie übergeben uns die komplette Vermarktung – von der Bewertung bis zur Beurkundung.

Wichtig:

  • Die Provision ist erst fällig nach der öffentlichen Beurkundung, also bei erfolgreichem Abschluss.
  • Unsere Honorare sind bei der Grundstücksgewinnsteuer abzugsfähig – ein Vorteil, den viele Eigentümer nicht kennen.

Sie möchten Ihre Immobilie selbst verkaufen, aber professionell präsentieren? Wir erstellen die Unterlagen, kümmern uns um Fotos, Exposé und Online-Auftritt – Sie übernehmen den Rest.

Kein Besichtigungstermin mit 15 verschiedenen Maklern
Hochwertiger Auftritt, aber Kostenersparnis durch Eigenleistung
Unsere Arbeit endet mit der Online-Veröffentlichung

Sie haben selbst einen Käufer gefunden? Kein Problem. Wir begleiten Sie im Hintergrund durch die wichtigsten Schritte:

Vorbereitung der Unterlagen für das Grundbuchamt
Unterstützung bei rechtlichen Details und Vertragsprüfung
Begleitung bis zur öffentlichen Beurkundung

Kostenlose Bewertung inklusive

Bei allen Varianten starten wir mit einer kostenlosen und unverbindlichen Bewertung Ihrer Liegenschaft – so wissen Sie von Anfang an, mit welchem Preis Sie in den Markt starten.

Jetzt Mustervertrag herunterladen

Sie möchten sich ein Bild machen?
👉 Hier geht’s zum kostenlosen Beispiel-Maklervertrag

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Bild: freepik.com

5 Mythen zum Vermarktungsauftrag
–  und was stimmt wirklich

Mythos 1: „Ein Maklervertrag bindet mich ewig.“
❌ Falsch: Gute Maklerverträge sind klar befristet und jederzeit gemäss OR 404 kündbar – vor allem bei fairen Partnern. Bei BRIMA immobilien legen wir Wert auf Transparenz und Flexibilität.
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Mythos 2: „Die Maklerprovision ist sofort fällig.“
❌ Falsch: Die Provision wird bei uns erst fällig nach der öffentlichen Beurkundung – also bei tatsächlichem Erfolg. Vorher entstehen keine Verpflichtungen. Ausnahme: Aufschaltungsvertrag – hier wird die Provision per Aufschaltung fällig.
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Mythos 3: „Ich verliere die Kontrolle über meine Immobilie.“
❌ Falsch: Der Eigentümer bleibt jederzeit Entscheidungsträger. Ein Makler handelt nie ohne Rücksprache – sondern entlastet, berät und strukturiert den Prozess. Wir als BRIMA immobilien ag sind Ihre rechte Hand.
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Mythos 4: „Die Provision ist ein reiner Kostenfaktor.“
❌ Falsch: Unsere Provision ist in der Regel grundstücksgewinnsteuerlich abzugsfähig – und zahlt sich durch bessere Vermarktung und sicheren Ablauf oft mehrfach aus.
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Mythos 5: „Ich muss alles dem Makler überlassen – oder nichts.“
❌ Falsch: Wir bieten auch Teilmodelle, wie z. B. die reine Aufschaltung oder Abschlussbegleitung – Sie entscheiden, wie viel Unterstützung Sie wünschen.
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Tipp: Ein offenes Gespräch vor Vertragsabschluss klärt Erwartungen, Pflichten und Spielräume – und sorgt für Vertrauen.

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